Es geht um die Mitwirkung der Eltern in der Schule. Schließlich haben Sie als Eltern sich bewusst für unsere Schule entschieden. Ohne Eltern kann man keine Schule machen. Sie gehören dazu!
Unsere Schulpflegschaft
Erste Vorsitzende der Schulpflegschaft ist Frau Müller (9a)
Stellv. Vorsitzende der Schulpflegschaft ist Frau Stephanie Zdralek (7a).
Die Mitwirkung der Eltern ist eine wichtige Säule im Schulleben.
Rechte und Pflichten sind im Schulmitwirkungsgesetz festgelegt.
Das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) gliedert sich wie folgt:
- Klassenpflegschaft (§ 11 SchMG)
- Schulpflegschaft (§ 10 SchMG)
- Schulkonferenz (§§ 4 + 5 SchMG)
- Die Klassenpflegschaft wird auf dem 1. Elternabend nach den Sommerferien gewählt und gilt für ein Jahr, jeweils wieder bis zur 1. Sitzung nach den Sommerferien. Die Klassenpflegschaft ist ein Bindeglied zwischen den Eltern und der Schule.
- Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Klassenpflegschaften und der Schulleitung zusammen. Sie wählen aus ihrer Runde den Schulpflegschaftsvorsitz und Stellvertretung. Danach werden die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Weiterhin werden hier die Elternvertreter für die Fachkonferenzen ermittelt.
- Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule. Hier arbeiten die Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter zusammen. Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsgremium für die Schule. Hier werden Beschlüsse für die Schule gefasst. Die Schulleitung führt den Vorsitz.
Die Schulleitung vertritt die Schule nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht. Die Eltern werden gegenüber der Schulleitung durch die Schulpflegschaft vertreten.